Ab dem kommenden Dienstag (30. März 2021) gilt eine Testpflicht für alle mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisenden Reiserückkehrer. Vor dem Abflug im Ausland ist daher die durchführende Fluggesellschaft verpflichtet, sich von allen Passagieren einen negativen Covid-19-Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen zu lassen, da sie ansonsten eine Beförderung verweigern müssen. Dieser Test darf bei Einreise nach Deutschland im Übrigen nicht älter als 48 Stunden sein.
Hier der genaue Wortlaut aus der Verordnung:
„Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland unter Inanspruchnahme eines Beförderers im Luft- verkehr einreisen wollen, haben vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer einen Nachweis nach Absatz 3 vorzulegen. Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 bleiben unberührt. Personen nach Satz 1 haben bei Einreise einen Nachweis nach Absatz 3 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes oder der von dieser beauftragten Behörde oder Stelle sowie der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf deren Anforderung zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen.“
Dies gilt natürlich auch für die Rückkehrer von den aktuell stattfindenden Reisen mit Kreuzfahrtschiffen, aus deutscher Sicht insbesondere mit AIDA Cruises und TUI Cruises auf den kanarischen Inseln.
Von daher stellt sich die Frage, wie dies in der Praxis vor Ort (aktuell also auf Gran Canaria) gehandhabt werden wird. Grundsätzlich ist für die Vorlage eines entsprechenden Testergebnisses natürlich der Reisende verantwortlich; da ein individuelles Verlassen des Schiffes während der aktuell stattfindenden Kreuzfahrten jedoch nicht möglich ist, bestehen aktuell eigentlich nur zwei Möglichkeiten, den notwendigen Test zu absolvieren:
- Durchführung eines entsprechenden Tests an Bord des Schiffes vor der Abreise
- Durchführung des Test nach dem Verlassen des Schiffs auf Gran Canaria (z.B. am Flughafen Las Palmas)
Die Fluggesellschaften haben größtenteils bereits mitgeteilt, auf den Flughäfen im Ausland entsprechende Testmöglichkeiten zu organisieren (da die Verordnung ja nicht nur auf Kreuzfahrten bezogen und somit für alle Flugpassagiere gültig ist). Von daher wäre ein Test am Flughafen – entsprechender Zeitpuffer vorausgesetzt – durchaus machbar.
Andererseits hat TUI Cruises zu den Zeiten, als die Kanaren als Hochrisikogebiet klassifiziert waren (und zu dieser Zeit ebenfalls ein negativer Covid-19-Test vor der Rückreise notwendig war), bereits entsprechende Tests an Bord angeboten, so dass auch diese Variante wieder denkbar wäre. Gleiches hatte auch AIDA im Rahmen der ersten „Bella Italia“-Kreuzfahrt angeboten.
Auf Rückfrage habe ich von den Reedereien hierzu folgende Informationen erhalten:
AIDA Cruises
Bei AIDA besteht die Möglichkeit, vor Abreise an Bord einen Antigen-Test zu machen. Dieser wird mit 25 € berechnet und gestattet bei negativem Ergebnis sowohl den Rückflug als auch die Einreise in Deutschland. Bei dem Test handelt es sich um ein freiwilliges Angebot; man muss sich also nicht testen lassen (weil man nach der Reise beispielsweise sowieso noch auf Gran Canaria bleiben will und daher den Test nicht benötigt).
TUI Cruises
Auch TUI Cruises bietet den Gästen einen Antigen-Schnelltest für eine Kostenbeteiligung von 25 € an. Dieser erfolgt ebenfalls an Bord vor Abreise und ist grundsätzlich auch bei TUI Cruises freiwillig. Da für den Rückflug jedoch ein negatives Testergebnis Voraussetzung ist, müsste alternativ ein Test am Flughafen auf Las Palmas durchgeführt werden – und dieser dürfte voraussichtlich teurer sein und ggf. auch zu Zeitproblemen zwischen Transfer und Rückflug führen.
Auch wenn die Testpflicht aus meiner Sicht natürlich grundsätzlich positiv zu bewerten ist, da hierdurch weitgehend sichergestellt ist, dass die Passagiere auf dem Rückflug nach Deutschland nicht infektiös sind (ein entsprechendes Restrisiko verbleibt natürlich aufgrund der teilweise bis zu zwei Tagen zurückliegenden Probenentnahme), werden durch den zusätzlichen Test vor der Rückreise voraussichtlich auch vereinzelte positive Testergebnisse vorliegen (wie bei TUI Cruises ja in Einzelfällen auf den vorherigen Reisen ja bereits geschehen).
Diese werden i.d.R. dann noch durch einen PCR-Test validiert; fällt dieser jedoch auch positiv aus, greift das entsprechende Sicherheitskonzept der Reederei, d.h. der betreffende Passagier sowie die im Rahmen der Kontaktverfolgung ermittelten „Kontakt-1-Personen“ werden die damit verbundene Quarantäne dann in einem der Quarantäne-Hotels auf Gran Canaria verbringen müssen. Die damit verbundenen Kosten werden auf Basis der bestehenden Konzepte von den Reedereien übernommen und es findet wohl auch eine Betreuung vor Ort statt
Im Gegensatz zu einem Test, der erst kurz vor Abflug am Flughafen (z.B. durch die Fluggesellschaft) erfolgen würde, hat man durch den Test an Bord jedoch die Sicherheit, dass die notwendige Quarantäne durch die Reederei in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden organisiert wird und man nicht auf sich allein gestellt ist.
Außerdem erspart man sich den notwendigen Test nach Einreise in Deutschland, so dass man nach Ankunft am Flughafen direkt nach Hause fahren kann (muss), ohne zuvor noch einen Test mit evtl. langen Wartezeiten am Flughafen absolvieren oder am nächsten Tag noch einmal zu einem Testcenter fahren zu müssen.