Eigentlich will man auf einem Kreuzfahrtschiff ja Urlaub machen – und das letzte, was man im Urlaub erleben will, ist krank zu werden. Und trotzdem kann es passieren – und dann ist es gut, wenn es auf dem Schiff eine gute ärztliche Versorgung gibt.
Auf meiner aktuellen Kreuzfahrt mit AIDAdiva hatte ich die Gelegenheit, einmal einen Blick hinter die „Kulissen“ der Tür auf Deck 3 zu werfen, die mit einem roten Kreuz und der Aufschrift „Hospital“ gekennzeichnet ist – und mich selbst davon zu überzeugen, dass hier eine gut ausgerüstete Krankenstation mit motiviertem Personal und qualifizierten Ärzten bereit steht, um bei kleineren und größeren Verletzungen oder Erkrankungen zu helfen.
Das Hospital auf AIDAdiva ist identisch mit den Hospitälern auf allen Schiffen der Sphinx-Klasse (also bis zur AIDAstella); auf den kleineren Schiffen gibt es zwar bauliche Abweichungen, die Ausstattung ist insoweit aber identisch.
Und die kann sich durchaus sehen lassen. Aber beginnen wir von vorn: nach Betreten des Hospitalbereichs wird man sich an die Praxis des Hausarztes erinnert fühlen – ein mit einer Krankenschwester besetzter Empfang und ein kleiner Wartebereich bestimmen das Bild. Nachdem man sein Leiden geschildert hat und die notwendigen Formalitäten erledigt sind, geht es weiter in das Behandlungszimmer zum diensthabenden Schiffsarzt. In der Regel befinden sich auf den Schiffen der AIDA-Flotte immer zwei Schiffsärzte, die im Wechsel in 24-Stunden-Schichten im Dienst sind bzw. Bereitschaftsdienst haben, so dass zu jeder Tages- und Nachtzeit die gesundheitliche Betreuung gewährleistet ist (im Hospital gibt es dabei i.d.R. zwei Sprechzeiten pro Tag; zu allen anderen Zeiten kann ein Arzt jedoch über die Rezeption erreicht werden).
Nach den erforderlichen Untersuchungen und einem ausführlichen Gespräch mit dem Patienten (im Gegensatz zum Hausarzt kennt der Schiffsarzt seine Patienten ja nicht und muss daher zu Beginn der Behandlung Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme usw. abklären) geht es weiter wie zu Hause auch: Medikamente (die es in der bordeigenen Apotheke gibt, die ebenfalls im Hospital angesiedelt ist) oder physiotherapeutische Anwendungen (die dann durch ausgebildete Physiotherapeuten im Spa-Bereich durchgeführt werden können) werden verschrieben, ggf. wird Bettruhe oder Quarantäne auf der Kabine verordnet oder – wenn notwendig – kann auch die „Einweisung“ ins Krankenhaus erfolgen.
Hierzu stehen im Hospital drei Zwei-Bett-Zimmer zur Verfügung, die einem Zimmer in einer Klinik an Land sehr ähnlich sind – lediglich das Fenster ist durch ein Bullauge ersetzt. Und im Bedarfsfall gibt es zusätzlich noch ein Intensivbett in einem separaten Raum, in dem eine entsprechende Überwachung der Vitalfunktionen (also eigentlich eine kleine Intensivstation) möglich ist.
Aber auch bei den Untersuchungen ist man nicht (nur) auf das Stethoskop angewiesen: Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen sind ebenso Standard an Bord wie Blutentnahmen mit anschließender Laboruntersuchung – sicher nicht in dem Umfang wie an einer Universitätsklinik, die wesentlichen Parameter lassen sich aber durchaus bestimmen.
Im Notfall soll es sogar schon Operationen am Blinddarm oder der Gallenblase gegeben haben – und technisch wäre das zwar durchaus möglich; wenn es irgendwie vermieden werden kann, wird es jedoch vermieden. Die Risiken bei einer solchen OP an Bord wären aufgrund der Umstände auf einem fahrenden Schiff schlichtweg größer als sie an Land in einer Klinik sind – von daher gilt hier eher der Grundsatz, den Patienten soweit wie möglich zu stabilisieren und dann in ein entsprechendes Krankenhaus an Land abzugeben.
Hierbei kommt einem natürlich unweigerlich das Bild vom Hubschrauber, der den Patienten ausfliegt, in den Sinn – in der Realität ist das aber in der Tat die Ausnahme. Normalerweise wird versucht, eine Übergabe an Land zu erreichen (indem ein näherer Hafen angelaufen, die Geschwindigkeit erhöht bzw. abgedreht wird oder notfalls auch eine Übergabe an anderes Schiff erfolgt – insbesondere die Bundesmarine ist medizinisch auf See im Rahmen von Manövern wohl teilweise besser ausgestattet als es viele Kliniken im Ausland wären). Möglichkeiten gibt es also viele – der Hubschrauber ist aber die absolute Ausnahme, da beim Ausfliegen – neben allen anderen Risiken – das Stresspotenzial für den Patienten zu groß ist (der Hubschrauber kann auf den Schiffen ja nicht landen, so dass der Patient mit einer Seilwinde übergeben werden muss).
Die Schiffsärzte bei AIDA müssen im übrigen verschiedene Mindestqualifikationen erfüllen: sie müssen entweder Allgemeinmediziner, Chirurgen, Internisten oder Anästhesisten sein und die Zusatzqualifikation zum Notfallmediziner besitzen. Darüber hinaus sind entsprechende praktische Erfahrungen im Notarztdienst Voraussetzung.
Denn: den bordeigenen „Rettungsdienst“ gibt es natürlich auch noch. Nicht jeder Patient ist ja in der Lage, zu Fuß ins Hospital zu kommen. Und neben den „Hausbesuchen“ bei „normalen“ Erkrankungen auf der Kabine kommt es natürlich immer wieder auch mal zu akuten medizinischen Notfällen wie beispielsweise einem Herzinfarkt oder Unfällen. Für diese Fälle sollte daher jeder Passagier die Notrufnummer auf dem Schiff – im Falle der AIDAdiva ist das die 9000 – kennen und unverzüglich Hilfe anfordern. Und aus eigener Erfahrung, in der ich auf einer früheren Reise mit der AIDAaura als Ersthelfer bei einem medizinischen Notfall eingebunden war, kann ich sagen, dass der dann ablaufende Notfallplan gut funktioniert. Binnen kürzester Zeit waren sowohl die beiden Schiffsärzte, eine Krankenschwester als auch ein für diese Zwecke mit notfallmedizischer Ausrüstung beladener Wagen (an Land würde man hier von einem „Notarzteinsatzfahrzeug“ (NEF) sprechen) an der Einsatzstelle, so dass eine rasche und qualifizierte Hilfeleistung erfolgen konnte.
Ach ja, über einen Punkt sollte man noch sprechen: alles das kostet natürlich auch Geld. Und – nur um Missverständnissen vorzubeugen – das ist keine Leistung, die im Reisepreis enthalten ist. Und sie wird auch nicht gegen Vorlage der deutschen Krankenversichertenkarte mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet (allerdings kann man die Rechnung nach Rückkehr bei der Krankenkasse einreichen – hier wird dann i.d.R. der Teil erstattet, der auch bei einem Aufenthalt in Italien erstattet worden wäre – allerdings ist dies meist nur ein geringer Teil der Gesamtkosten). Hier gilt daher: „nur Bares ist Wahres“ – wobei das ja nicht ganz stimmt, da die Abrechnung über die Bordkarte und damit i.d.R. über die ec- oder Kreditkarte erfolgt. Für die erbrachten Leistungen gibt es dann eine sep. Rechnung – und diese kann bei der privaten Krankenversicherung oder einer sep. abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Wie ich jedoch im Gespräch mit den Schiffsärzten erfahren habe, kommt es übrigens immer mal vor, dass jemand ohne eine solche Versicherung (die im Jahr übrigens unter 10 € kostet!) reist – und sich hinterher wundert, dass die Behandlung an Bord, die Ausschiffung (ggf. sogar mit Hubschrauber), die Anschlussbehandlung im lokalen Krankenhaus und der ärztlich begleitete Rücktransport im Flugzeug nach Deutschland einen mittleren fünfstelligen Rechnungsbetrag nach sich zieht – und die Kosten von niemandem erstattet werden. Hier gilt also – wie bei allen anderen Auslandsreisen auch: niemals ohne Auslandsreisekrankenversicherung … denn: ein Cocktail ist teurer!