Bordguthaben ...

Kurz vorab – zu diesem Thema habe ich auch ein ausführliches Video erstellt – das findet sich hier bei YouTube.

Jeder kennt das – eine Kreuzfahrt ist an sich schon nicht ganz billig und dann kommen an Bord ja durchaus auch noch Nebenkosten dazu – sei es für Ausflüge, Cocktails, Internetnutzung oder was auch immer. Da wäre es doch schön, wenn jede AIDA-Reise mit einem Guthaben auf dem Bordkonto beginnen würde.

Und wie das geht – das steht hier …

Eigentlich ist es ganz einfach … man muss nur Eigentümer von AIDA werden. Beziehungsweise von deren Mutter, der Carnival Corporation & plc. Und da eine Komplettübernahme für die meisten von uns dann doch zu teuer wäre, genügt es auch, Aktionär zu werden und sich mit mindestens 100 Aktien einzudecken. Stand heute (21.02.2022) würde das bei einem Kurs der Aktie (WKN 120100) von knapp 20 € rund 2.000 € kosten.

Aber dafür gibt es dann auch was – nämlich ein Bordguthaben für jede einzelne AIDA-Reise in Höhe von 40 € (bis 6 Tage), 75 € (7-13 Tage) bzw. 200 € für Reisen ab 14 Tagen. Das Bordguthaben wird allerdings nur einmal pro Kabine gewährt – selbst wenn mehrere Reisende in der Kabine Aktionäre sind.

UPDATE vom 22.10.2023: Um das Bordguthaben zu erhalten, muss man lediglich vor der Reise eine E-Mail an kabinengruss@aida.de schicken, dort einen aktuellen Depotauszug anhängen (alles, was nichts mit AIDA zu tun hat, kann darauf geschwärzt werden) und die Buchungsnummer der jeweiligen Reise angeben.

Die Beantragung erfolgt jetzt nicht mehr per E-Mail sondern über MyAIDA. Hier ist auf der Startseite die Kachel „Gutscheine, Guthaben und Aktionscodes“ auszuwählen:

Bordguthaben 1

Weiter geht es dann mit der Auswahl „Jetzt Depotauszug einreichen„:

Bordguthaben 2

In der daraufhin erscheinenden Eingabemaske müssen dann einige Angaben zu den Aktien eingegeben werden und man muss einen aktuellen Depotauszug hochladen. Hier reicht i.d.R. ein Screenshot der Banking-App, aus der hervorgeht, dass man aktuell im Besitz von mindestens 100 Aktien ist (das aktuelle Datum muss erkennbar sein) und der Name der Bank und des Depotinhabers (muss identisch sein mit dem Reisenden) müssen zu sehen sein. Alles andere kann geschwärzt werden:

Bordguthaben 3

Problematisch wird das allerdings bei Banken, die diese Informationen nicht so aufbereitet zur Verfügung stellen, dass man das alles in einen Screenshot sehen kann (z.B. Trade Republic). Bislang konnte man sich da mit einem Bildschirmvideo helfen, in dem man durch die einzelnen Seiten der App blättert – einen solchen Upload lässt MyAIDA aktuell jedoch (noch) nicht zu. In einem solchen Fall empfiehlt sich dann vermutlich nur die telefonische Rücksprache mit AIDA, wie man hier verfahren soll oder notfalls der Wechsel der Depotbank.

Den Abschluss macht dann die Bestätigung des Antrags für das BGH:

Bordguthaben 4

AIDA BGH 5

In der Regel ist wenige Tage später das Bordguthaben dann unter MyAIDA ersichtlich:

AIDA BGH 6

 

Aber Achtung! Wir reden hierbei von einer Unternehmensbeteiligung – mit allen damit verbundenen Risiken, die – worst case – bis zum Totalverlust führen können. Es gilt daher auch hier die Grundregel, dass man in Aktien nur Geld investieren sollte, auf das man notfalls auch verzichten kann.

Ausführliche Informationen sowie die jeweils aktualisierten Übersichten hierzu findet man auf der Homepage der Carnival Corporation & plc (in englischer Sprache). Und ganz wichtig – das Programm kann sich von Zeit zu Zeit auch ändern bzw. wird jährlich verlängert. Es gibt also keine Garantie dafür, dass das aktuelle Angebot so bestehen bleibt und wieder verlängert wird – auch wenn dies in den letzten Jahren immer so war. Vor dem Aktienkauf sollte man also unbedingt überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Shareholder Benefits gewährt werden.

Je nach Anzahl der Kreuzfahrten kann sich der Aktienbesitz für Vielfahrer aber durchaus lohnen – meinen „Einsatz“ habe ich inzwischen jedenfalls schon wieder reingeholt …